Steuern für Selbstständige in Wien entscheiden oft über den Erfolg der ersten Jahre – nicht der Umsatz, sondern das, was nach Einkommensteuer, Sozialversicherung und Umsatzsteuer übrig bleibt. 2026 bringt dabei mehrere spürbare Änderungen: Die Tarifstufen der Einkommensteuer wurden inflationsbedingt um rund 1,73 Prozent angehoben (Quelle: BMF/USP, Stand 1. Jänner 2026), der erste steuerfreie Einkommensteil steigt auf 13.539 Euro (statt zuletzt 11.604 Euro, Steuerreform 2024), und die Kleinunternehmergrenze liegt seit 2025 bei 55.000 Euro brutto. Für Wiener Gründerinnen, Freelancer und Ein-Personen-Unternehmen (EPU) heißt das: Wer die Freibeträge und Absetzmöglichkeiten kennt, senkt seine Steuerlast völlig legal um mehrere tausend Euro pro Jahr.
Der größte Irrtum vieler Selbstständiger in Wien ist die Annahme, ein hoher Gewinn bedeute automatisch einen hohen Steuersatz. Das stimmt nicht: Österreich besteuert progressiv und in Stufen – der Grenzsteuersatz gilt immer nur für den jeweiligen Einkommensteil, nicht für das gesamte Einkommen. Wer 40.000 Euro Gewinn erzielt, zahlt nicht pauschal 40 Prozent, sondern effektiv rund 18 bis 19 Prozent Durchschnittssteuersatz (Quelle: BMF-Tarifberechnung 2026). Dazu kommt die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), die viele unterschätzen – vor allem die gefürchtete Nachzahlung im dritten Jahr. Dieser Praxis-Guide von Wien Today erklärt Schritt für Schritt, welche Steuern und Abgaben 2026 auf Selbstständige in Wien zukommen, wie Sie sie berechnen, welche Freibeträge Sie nutzen können und welche Fristen und Änderungen Sie kennen müssen.
Der Guide richtet sich an EPU, Freelancer, Nebenerwerbs-Selbstständige und kleine Betriebe in Wien. Alle Werte sind Stand 2026 recherchiert und mit Quelle genannt; Steuerrecht ändert sich laufend, daher gilt: Für Ihre individuelle Situation ersetzt dieser Guide keine Steuerberatung. Er gibt Ihnen aber das Rüstzeug, um mit Ihrem Steuerberater auf Augenhöhe zu sprechen und keine legale Sparmöglichkeit zu verschenken.
Steuern für Selbstständige in Wien: Welche Abgaben es gibt
Als Selbstständige in Wien zahlen Sie im Kern drei große Blöcke – plus die Kammerumlage. Der Überblick, bevor wir jeden Punkt vertiefen:
| Abgabe | Wer/Was | Grundlage |
|---|---|---|
| Einkommensteuer (ESt) | auf den Gewinn | progressiver Tarif, § 33 EStG |
| Sozialversicherung (SVS) | Kranken-, Pensions-, Unfallvers. | Beitragsgrundlage = Gewinn |
| Umsatzsteuer (USt) | 20 % (bzw. 10/13 %) | entfällt bei Kleinunternehmer |
| WKO-Grundumlage | Kammerbeitrag | je Fachgruppe |
Der zentrale Begriff ist der Gewinn: Einnahmen minus Betriebsausgaben. Auf diesen Gewinn zahlen Sie sowohl Einkommensteuer als auch SVS-Beiträge. Wer den Gewinn legal senkt (durch Betriebsausgaben und Freibeträge), spart daher doppelt – bei Steuer und Sozialversicherung.
Steuern für Selbstständige in Wien: die Einkommensteuer-Tarifstufen 2026
Die Einkommensteuer ist die zentrale Abgabe. Sie wird progressiv in sieben Stufen berechnet – jeder Einkommensteil wird mit seinem eigenen Satz besteuert. Das sind die aktuellen Werte:
| Einkommen (zu versteuern) | Grenzsteuersatz 2026 |
|---|---|
| bis 13.539 € | 0 % |
| 13.539 – 21.992 € | 20 % |
| 21.992 – 36.458 € | 30 % |
| 36.458 – 70.365 € | 40 % |
| 70.365 – 104.859 € | 48 % |
| 104.859 – 1.000.000 € | 50 % |
| über 1.000.000 € | 55 % |
Quelle: Steuerwertetabelle 2026 (Arbeiterkammer/BMF). Die höchste Stufe (55 %) ist befristet. Die Grenzen wurden 2026 um rund 1,73 % angehoben, um die kalte Progression teilweise auszugleichen (Quelle: BMF/USP).
Wichtig zu verstehen: Der erste Einkommens-Euro bis 13.539 Euro bleibt steuerfrei (Grundfreibetrag). Erst darüber greifen die Stufen. Der Grenzsteuersatz von z. B. 40 Prozent gilt nur für den Einkommensteil in dieser Stufe – nicht für das gesamte Einkommen. So kommt es, dass ein Gewinn von 40.000 Euro zwar den 40-Prozent-Grenzsatz erreicht, der tatsächliche Durchschnittssteuersatz aber bei nur rund 18,6 Prozent liegt (Quelle: everbill/BMF-Berechnung 2026).
Steuern für Selbstständige in Wien: So berechnen Sie Ihre Steuer
Die offizielle Formel des BMF macht die Berechnung einfach. Für ein zu versteuerndes Einkommen 2026 gilt (Quelle: Steuerwertetabelle 2026):
- bis 13.539 €: 0 €
- bis 21.992 €: (Einkommen − 13.539) × 20 %
- bis 36.458 €: (Einkommen − 21.992) × 30 % + 1.690,60 €
- bis 70.365 €: (Einkommen − 36.458) × 40 % + 6.030,40 €
- bis 104.859 €: (Einkommen − 70.365) × 48 % + 19.593,20 €
- bis 1.000.000 €: (Einkommen − 104.859) × 50 % + 36.150,32 €
Beispielrechnung (40.000 € Gewinn, vereinfacht, vor Freibeträgen): (40.000 − 36.458) × 40 % + 6.030,40 = 3.542 × 0,40 + 6.030,40 = 7.447 € Einkommensteuer. Das entspricht einem Durchschnittssteuersatz von rund 18,6 Prozent. Mit Gewinnfreibetrag und Betriebsausgaben sinkt der Betrag weiter. [PRÜFEN: mit aktuellem BMF-Rechner gegenrechnen, da Absetzbeträge individuell wirken.]
Steuern für Selbstständige in Wien: der Gewinnfreibetrag als wichtigster Hebel
Der Gewinnfreibetrag (GFB) nach § 10 EStG ist die wichtigste Steuerbegünstigung für Selbstständige – das Pendant zum begünstigten 13. und 14. Gehalt der Angestellten. Er besteht aus zwei Teilen:
1. Grundfreibetrag (automatisch): 15 Prozent des Gewinns bis 33.000 Euro, maximal 4.950 Euro pro Jahr. Er wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt – ohne Antrag, ohne Investition, ohne Belege (Quelle: WKO/§ 10 EStG). Beispiel: Bei 28.000 Euro Gewinn sind das 4.200 Euro, die steuerfrei bleiben – die Bemessungsgrundlage sinkt auf 23.800 Euro.
2. Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (für Gewinne über 33.000 €): gestaffelt 13 Prozent (33.000–178.000 €), 7 Prozent (178.000–378.000 €), 4,5 Prozent (378.000–583.000 €). Voraussetzung: eine Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere in gleicher Höhe im selben Jahr (Quelle: finanzinfo.at/§ 10 EStG).
Der GFB ist besonders wertvoll, weil er nicht nur die Steuer, sondern auch den sozialversicherungspflichtigen Gewinn senkt – Sie sparen also doppelt.
Wichtige Änderung ab 2027: Nach aktueller Planung sollen Wertpapiere von 2027 bis 2029 nicht mehr für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zählen; begünstigt bleiben dann nur noch körperliche Investitionen (Quelle: kalkuel.at, Stand Juli 2026). [PRÜFEN: Gesetzesstand vor Publikation verifizieren, da noch in Umsetzung.]
Steuern für Selbstständige in Wien: die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer
Bei der Umsatzsteuer ist die Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) für viele Wiener EPU zentral. Seit 1. Jänner 2025 liegt die Grenze bei 55.000 Euro brutto pro Jahr (Quelle: UStG/facturo). Wer darunter bleibt, stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und spart die laufende Umsatzsteuervoranmeldung.
Die neuen Toleranzregeln seit 2025:
- Überschreitung um maximal 10 % (bis 60.500 €): Befreiung bleibt im laufenden Jahr erhalten, erst im Folgejahr Wechsel zur Regelbesteuerung.
- Überschreitung um mehr als 10 %: Befreiung entfällt sofort – ab jenem Umsatz, mit dem die Grenze gerissen wird.
- Die frühere 15-Prozent-Regel (einmal in fünf Jahren) gilt nicht mehr (Quelle: freefinance.at/UStG).
Aber die Regelung ist eine unechte Steuerbefreiung: Sie sparen die USt auf Ihren Rechnungen, dürfen aber im Gegenzug keine Vorsteuer aus Ihren Ausgaben (Laptop, Software, Büro) abziehen. Deshalb:
- Vorteilhaft, wenn Ihre Kunden Privatpersonen oder nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
- Nachteilig bei hohen Investitionen oder wenn Ihre Kunden selbst vorsteuerabzugsberechtigte Firmen sind – dann lohnt oft der freiwillige Verzicht auf die Regelung (Regelbesteuerung).
Steuern für Selbstständige in Wien: die SVS-Beiträge realistisch einplanen
Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) ist neben der Einkommensteuer der größte Posten – und der häufigste Planungsfehler. Gewerbetreibende sind ab der Gewerbeanmeldung pflichtversichert, unabhängig vom Einkommen. Der Mindestbeitrag liegt 2026 bei rund 160,80 Euro pro Monat (Quelle: SVS/kiwiagent, Stand 2026); der Krankenversicherungsbeitrag beträgt 6,80 Prozent der Beitragsgrundlage, dazu kommen Pensions- und Unfallversicherung. Die Kleinstunternehmerregelung der SVS: Wer Einkünfte unter der Versicherungsgrenze von rund 6.613,20 Euro im Jahr (2026) und Umsätze unter 55.000 Euro hat, kann sich auf Antrag von Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen – die Unfallversicherung bleibt aber verpflichtend (Quelle: finanzinfo.at/SVS).
Die Nachzahlungsfalle: In den ersten Jahren zahlen Sie den vorläufigen Mindestbeitrag, doch die SVS rechnet später auf Basis Ihres tatsächlichen Gewinns nach. Wer im dritten Jahr gut verdient hat, bekommt eine hohe Nachforderung – in der Praxis mehrere tausend Euro auf einmal (Quelle: finanzinfo.at). Der Ausweg: bei der SVS eine freiwillige Erhöhung der vorläufigen Beitragsgrundlage beantragen. So zahlen Sie laufend etwas mehr, vermeiden die Nachzahlung und erwerben höhere Pensionsansprüche.
Steuern für Selbstständige in Wien: Betriebsausgaben, die Sie absetzen können

Jede Betriebsausgabe senkt den Gewinn – und damit Steuer und SVS. Diese Posten sollten Wiener Selbstständige kennen:
- Arbeitsmittel: Laptop, Smartphone, Büromaterial, Fachliteratur.
- Homeoffice-Pauschale: 3 Euro pro Tag, maximal 100 Tage = 300 Euro im Jahr (Quelle: BMF 2026).
- Fortbildungen und Kurse mit Berufsbezug.
- Reisekosten und Kilometergeld für betriebliche Fahrten.
- Miete und Betriebskosten eines Arbeitszimmers (unter bestimmten Bedingungen).
- SVS-Beiträge selbst sind als Betriebsausgabe absetzbar.
- Software, Webhosting, Werbung, Steuerberatung.
Pauschalierung als Alternative: Kleinunternehmer können statt Einzelbelegen eine pauschale Gewinnermittlung nutzen – Betriebsausgaben werden dann pauschal mit 45 Prozent (bei Dienstleistern 20 Prozent) angesetzt (Quelle: finanzinfo.at). Das ist besonders für Dienstleister mit geringen Sachkosten attraktiv. Achtung: Bei Pauschalierung steht der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag nicht zu.
Steuern für Selbstständige in Wien: Fristen und Behördengänge
Diese Termine und Schritte sollten Sie im Kalender haben:
- Registrierung beim Finanzamt über FinanzOnline direkt nach der Gewerbeanmeldung (Fragebogen zur Betriebseröffnung).
- Einkommensteuererklärung: grundsätzlich bis 30. April des Folgejahres, bei elektronischer Abgabe über FinanzOnline bis 30. Juni (Quelle: Raisin/BMF, Stand 2026). Mit Steuerberater gelten längere Fristen.
- Umsatzsteuervoranmeldung (UVA): nur bei Regelbesteuerung (monatlich oder vierteljährlich) – entfällt bei Kleinunternehmern.
- SVS-Beiträge: vierteljährliche Vorschreibung im Auge behalten.
- Einkommensteuer-Vorauszahlungen: das Finanzamt schreibt nach dem ersten Bescheid Quartalsvorauszahlungen vor.
Tipp: Freiwillig Veranlagte können ihre Erklärung bis zu fünf Jahre rückwirkend einreichen und von einer möglichen Gutschrift profitieren (Quelle: Raisin).
Steuern für Selbstständige in Wien: Absetzbeträge nicht vergessen
Nach der Tarifsteuer senken Absetzbeträge die tatsächlich zu zahlende Steuer (anders als Freibeträge, die die Bemessungsgrundlage senken). Für Selbstständige und Familien relevant:
- Familienbonus Plus: bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr (bis 18 Jahre).
- Kinderfreibetrag: 700 Euro pro Kind (ein Elternteil) bzw. je 350 Euro (beide).
- Sonderausgaben: bestimmte Vorsorgeaufwendungen, Spenden, Kirchenbeitrag.
Quelle: finanzinfo.at/BMF 2026. Die genaue Wirkung hängt von der individuellen Situation ab.
Steuern für Selbstständige in Wien: die häufigsten Fehler
Aus der Praxis die typischen Stolpersteine – und wie Sie sie vermeiden:
- SVS-Nachzahlung unterschätzt: Von Anfang an Rücklagen bilden oder die Beitragsgrundlage freiwillig erhöhen.
- Gewinnfreibetrag verschenkt: Der Grundfreibetrag (bis 4.950 €) kommt automatisch – bei höheren Gewinnen aber Investitionen für den investitionsbedingten GFB einplanen.
- Kleinunternehmerregelung blind gewählt: Bei hohen Investitionen oder Firmenkunden kann der Verzicht günstiger sein.
- Belege nicht gesammelt: Jede Betriebsausgabe senkt Steuer und SVS – lückenlos archivieren.
- Fristen verpasst: ESt-Erklärung bis 30. April / 30. Juni (elektronisch).
- Vorauszahlungen ignoriert: Quartalsvorauszahlungen einplanen, sonst droht Liquiditätsengpass.
Häufige Fragen zu Steuern für Selbstständige in Wien (FAQ)
Wie viel Steuern zahlt man als Selbstständige in Wien? Das hängt vom Gewinn ab. Bis 13.539 Euro Einkommen fällt keine Einkommensteuer an; darüber greifen Stufen von 20 bis 55 Prozent. Ein Gewinn von 40.000 Euro ergibt rund 7.447 Euro ESt (ca. 18,6 % Durchschnittssteuersatz), zusätzlich SVS.
Was ist der Gewinnfreibetrag 2026? Eine Begünstigung nach § 10 EStG: 15 Prozent des Gewinns bis 33.000 Euro (max. 4.950 Euro) bleiben automatisch steuerfrei; für höhere Gewinne gibt es einen investitionsbedingten Teil.
Ab wann muss ich als Selbstständige Umsatzsteuer zahlen? Ab einem Jahresumsatz über 55.000 Euro brutto. Darunter gilt die Kleinunternehmerregelung, und Sie stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.
Wie hoch sind die SVS-Beiträge 2026? Der Mindestbeitrag liegt bei rund 160,80 Euro pro Monat. Die endgültige Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Gewinn; die Krankenversicherung beträgt 6,80 Prozent der Beitragsgrundlage.
Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben? Grundsätzlich bis 30. April des Folgejahres, elektronisch über FinanzOnline bis 30. Juni. Mit Steuerberater gelten längere Fristen.
Was kann ich als Selbstständige absetzen? Betriebsausgaben wie Arbeitsmittel, Homeoffice-Pauschale (3 €/Tag, max. 300 €), Fortbildungen, Reisekosten, Software, Werbung und die SVS-Beiträge selbst.
Was ändert sich 2026 und 2027 bei den Steuern? 2026 wurden die Tarifstufen um rund 1,73 Prozent angehoben. Ab 2027 sollen Wertpapiere befristet nicht mehr für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zählen (Gesetzesstand prüfen).
Lohnt sich die Kleinunternehmerpauschalierung? Für Dienstleister mit geringen Sachkosten oft ja (pauschal 20 % Betriebsausgaben). Bei hohen realen Ausgaben ist die normale Gewinnermittlung meist günstiger.
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