MA 35 Wien ist für zentrale Verfahren rund um Einwanderung, Aufenthalt und österreichische Staatsbürgerschaft zuständig. Wer einen Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern, eine EWR-Dokumentation erhalten oder ein Staatsbürgerschaftsverfahren beginnen will, muss zuerst klären, welcher Fachbereich zuständig ist und an welchem Standort der Termin stattfindet. Persönlicher Parteienverkehr ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich; als zentrale Servicenummer nennt die Stadt Wien +43 1 4000-3535. Die allgemeine Kontaktadresse der Abteilung liegt in der Dresdner Straße 93, Block C, 1200 Wien, doch mehrere Verfahren werden an anderen Standorten bearbeitet, berichtet WIENtoday.at unter Berufung auf die aktuellen Behördeninformationen der Stadt Wien.
Für Antragsteller ist diese Aufteilung entscheidend. Ein Erstantrag eines Studierenden, eine Verlängerung eines bestehenden Aufenthaltstitels, eine Rot-Weiß-Rot-Karte und eine EWR-Dokumentation können zu unterschiedlichen Referaten führen. Auch beim Thema Staatsbürgerschaft gibt es getrennte Wege für eine Verleihung, einen Staatsbürgerschaftsnachweis oder andere staatsbürgerschaftsrechtliche Verfahren. Wer lediglich nach „MA 35“ sucht und ohne Prüfung einen verfügbaren Termin auswählt, kann deshalb bei einer fachlich nicht zuständigen Stelle landen.
Der entscheidende Schritt vor jeder Terminbuchung ist die Zuordnung des eigenen Verfahrens zum richtigen Referat.
Was macht die MA 35 und welche Anträge werden dort bearbeitet
Die Magistratsabteilung 35 trägt offiziell die Bezeichnung „Einwanderung und Staatsbürgerschaft“. Zu ihren Aufgaben gehören Verfahren rund um Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, Verlängerungen, EWR-Dokumentationen und Fragen zur österreichischen Staatsbürgerschaft. Die Organisation erfolgt nicht über einen einzigen Schalter, sondern über Fachbereiche und Referate mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Die Stadt Wien unterscheidet insbesondere zwischen Erstantragszentren, Außenstellen für Verlängerungen, Außenstellen für EWR-Dokumentationen, dem Business Immigration Office und dem Fachbereich Staatsbürgerschaft.
Zu den häufigsten Anliegen gehören:
- Erstanträge auf Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige,
- Verlängerungen bestehender Aufenthaltstitel,
- Zweckänderungsanträge,
- Aufenthaltsbewilligungen für Studierende und Schüler,
- Familienzusammenführung,
- Rot-Weiß-Rot-Karte und Blaue Karte EU,
- EWR-Dokumentationen,
- Anträge und Verfahren zur österreichischen Staatsbürgerschaft,
- Staatsbürgerschaftsnachweise und staatsbürgerschaftsrechtliche Bestätigungen.
Für Erstanträge und Zweckänderungsanträge von Drittstaatsangehörigen sind die Erstantragszentren vorgesehen. Verlängerungsanträge werden dagegen von Außenstellen bearbeitet. EWR-Bürger und bestimmte Familienangehörige nutzen eigene Außenstellen, deren Zuständigkeit sich teilweise nach dem Wohnbezirk richtet. Das Support Team Einwanderung ist unter anderem für bestimmte Anträge von Vertriebenen aus der Ukraine zuständig.
„Parteienverkehr ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.“ (Stadt Wien, MA 35)
Diese Vorgabe trennt die veröffentlichten Amtsstunden klar vom persönlichen Behördenbesuch. Schriftliche Anbringen nimmt die Behörde während der Amtsstunden entgegen, für eine persönliche Vorsprache muss jedoch vorher ein Termin vereinbart sein.
Wie bekommt man einen MA-35-Termin und welches Referat ist richtig
Ein MA 35 Termin sollte erst gebucht werden, wenn feststeht, welcher Antrag gestellt wird. Für Drittstaatsangehörige betreibt die Stadt eigene Erstantragszentren in der Dresdner Straße 93. Referat 1.2 ist beispielsweise für Erstanträge auf Aufenthaltsbewilligungen für Studierende, deren Familienangehörige sowie für Schüler zuständig. Andere Aufenthaltszwecke werden von anderen Referaten oder vom Business Immigration Office bearbeitet. Für die Terminvorbereitung ist eine feste Reihenfolge sinnvoll:
- Art des Verfahrens bestimmen: Erstantrag, Verlängerung, Zweckänderung, EWR-Dokumentation oder Staatsbürgerschaft.
- Den genauen Aufenthaltstitel beziehungsweise Amtsweg feststellen.
- Auf der offiziellen Seite der Stadt Wien das zuständige Referat prüfen.
- Nur bei diesem Referat einen verfügbaren Termin auswählen.
- Terminbestätigung, Adresse und erforderliche Unterlagen vor dem Behördengang nochmals kontrollieren.
Gerade bei Erstanträgen unterscheiden sich die Zuständigkeiten erheblich. Das Business Immigration Office in der Zelinkagasse 9 im 1. Bezirk bearbeitet unter anderem Erstanträge und Zweckänderungsanträge für Rot-Weiß-Rot-Karten und Blaue Karten EU einschließlich bestimmter Familienangehöriger. Dort liegen außerdem Zuständigkeiten für Künstler, Start-up-Konstellationen, Forscher, ICT- und Mobile-ICT-Fälle sowie bestimmte Aufenthaltsbewilligungen für Sozialdienstleistende und Au-pair-Kräfte. Die zentrale Servicenummer bleibt auch für diesen Bereich +43 1 4000-3535.
| Verfahren | Zuständiger Bereich | Genannter Standort |
|---|---|---|
| Erstanträge Drittstaatsangehörige | Erstantragszentren | Dresdner Straße 93, 1200 Wien |
| Aufenthalt Studierende/Schüler | Referat 1.2 | Dresdner Straße 93, 1200 Wien |
| Rot-Weiß-Rot-Karte/Blaue Karte EU | Business Immigration Office | Zelinkagasse 9, 1010 Wien |
| Verlängerungsanträge | Außenstellen | mehrere Standorte |
| EWR-Dokumentationen | Außenstellen EWR | Arndtstraße oder Karmelitergasse |
| Staatsbürgerschaft | Fachbereich Staatsbürgerschaft | Dresdner Straße 93, 1200 Wien |
Die nächstgelegene MA-35-Stelle ist nicht automatisch jene Behörde, die den konkreten Antrag bearbeiten darf.
Was gilt für Verlängerungsanträge?
Bei einem bestehenden Aufenthaltstitel gelten andere Zuständigkeiten als bei einem Erstantrag. Die Stadt Wien führt mehrere Außenstellen für Verlängerungsanträge, darunter Referate in der Winarskystraße, am Hietzinger Kai und am Richard-Wagner-Platz. Die Buchung erfolgt über die jeweils vorgesehenen Terminseiten.
Besonders häufig gesucht wird MA 35 Hietzing. Am Hietzinger Kai 1, Stiege 1, 1. Stock, befinden sich die Referate 4.4 und 4.5. Für Referat 4.4 nennt die Stadt die E-Mail-Adresse [email protected], für Referat 4.5 die Adresse [email protected]. Beide sind über die Servicenummer +43 1 4000-3535 erreichbar.
Für diese beiden Referate gibt es eine praktische Besonderheit: Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass Antragsteller die verfügbaren Termine beider Stellen vergleichen und den frühestmöglichen Termin buchen können. Das gilt für diese konkrete Konstellation und bedeutet nicht, dass Termine beliebig zwischen allen MA-35-Stellen austauschbar sind.
Wo befindet sich die MA 35 und welche Adresse gilt für welchen Fall?
Die allgemeine Adresse der MA 35 Adresse lautet Dresdner Straße 93, Block C, 1200 Wien. Dort befindet sich jedoch nicht jede Stelle der Abteilung. Wer eine Terminbestätigung erhält, sollte deshalb die darin angegebene Anschrift verwenden und nicht automatisch zur Dresdner Straße fahren.
Mehrere Standorte spielen regelmäßig eine Rolle:
- Dresdner Straße 93, 1200 Wien: zentrale Kontaktadresse, Erstantragszentren und Fachbereich Staatsbürgerschaft,
- Dresdner Straße 89, Block B1: Staatsbürgerschaftsevidenz,
- Hietzinger Kai 1, 1130 Wien: Referate 4.4 und 4.5 für Verlängerungsanträge,
- Winarskystraße 12, 1200 Wien: Referat 4.3 für Verlängerungsanträge,
- Richard-Wagner-Platz 19, 1160 Wien: Referat 4.6,
- Zelinkagasse 9, 1010 Wien: Business Immigration Office,
- Arndtstraße 67, 1120 Wien: unter anderem EWR-Außenstelle Referat 5.0,
- Karmelitergasse 9, 1020 Wien: EWR-Außenstelle Referat 5.1.
Bei EWR-Dokumentationen richtet sich die Zuständigkeit ausdrücklich nach dem Wohnbezirk. Referat 5.0 in der Arndtstraße 67 betreut laut Stadt Wien Personen mit Wohnsitz in den Bezirken 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 14 oder 23. Referat 5.1 in der Karmelitergasse 9 ist für die Bezirke 1, 2, 9, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 und 22 vorgesehen.
Diese bezirksbezogene Aufteilung gilt nicht automatisch für andere Verfahren. Bei Erstanträgen von Drittstaatsangehörigen steht vielmehr der beantragte Aufenthaltstitel im Mittelpunkt der Zuständigkeitsprüfung.
Wie erreicht man die MA 35 per Telefon, E-Mail und Kontaktformular?
Die zentrale MA 35 Telefonnummer ist +43 1 4000-3535. Sie erscheint auf der allgemeinen Kontaktseite und bei zahlreichen Fachreferaten. Für einzelne Spezialverfahren veröffentlicht die Stadt zusätzlich eigene Nummern, weshalb bei einem bereits genau bestimmten Anliegen der Kontakt des zuständigen Referats vorzuziehen ist.
Die allgemeine E-Mail-Adresse lautet [email protected]. An dieser Stelle setzt die Behörde einen eindeutigen Hinweis: Dokumente sollen nicht an dieses allgemeine Postfach geschickt werden. Für konkrete Anliegen stellt die Stadt ein Kontaktformular bereit; einzelne Referate verfügen zusätzlich über eigene E-Mail-Adressen.
„Bitte senden Sie keine Dokumente an diese E-Mail-Adresse.“ (Stadt Wien zum allgemeinen Postfach [email protected])
Für laufende oder spezialisierte Verfahren können deshalb andere Kontakte gelten. Referat 1.2 nutzt beispielsweise [email protected], das Business Immigration Office [email protected]. Für die Staatsbürgerschaftsevidenz nennt die Stadt [email protected].
| Anliegen | Kontakt |
|---|---|
| Allgemeine Servicenummer | +43 1 4000-3535 |
| Allgemeines MA-35-Postfach | [email protected] |
| Staatsbürgerschaftsnachweis | +43 1 4000-35449 |
| Staatsbürgerschaftsnachweis per E-Mail | [email protected] |
| Business Immigration Office | [email protected] |
| Konkrete allgemeine Anliegen | Kontaktformular der Stadt Wien |
Die Behördenangaben zeigen damit eine klare Trennung zwischen allgemeiner Information und formeller Verfahrenskommunikation. Wer Dokumente übermitteln muss, sollte ausschließlich den für den konkreten Amtsweg angegebenen Übermittlungsweg verwenden.
Eine allgemeine E-Mail-Adresse ist bei der MA 35 nicht automatisch ein zulässiger Kanal für das Einreichen von Verfahrensunterlagen.
Wann ist die MA 35 geöffnet und wann kann man persönlich vorsprechen?
Die offiziellen MA 35 Öffnungszeiten beziehen sich zunächst auf die Amtsstunden für schriftliche Anbringen. Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag gelten Zeiten von 7.30 bis 15.30 Uhr. Donnerstag sind schriftliche Anbringen von 7.30 bis 17.30 Uhr vorgesehen.
Für einzelne Tage gelten verkürzte Zeiten. Am Karfreitag, am 24. Dezember und am 31. Dezember nennt die Stadt Wien Amtsstunden von 7.30 bis 12 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen bleibt die Behörde geschlossen. Die allgemeine Kontaktseite der MA 35 wurde von der Stadt zuletzt am 10. August 2026 aktualisiert.
| Tag | Amtsstunden für schriftliche Anbringen |
|---|---|
| Montag | 7.30 bis 15.30 Uhr |
| Dienstag | 7.30 bis 15.30 Uhr |
| Mittwoch | 7.30 bis 15.30 Uhr |
| Donnerstag | 7.30 bis 17.30 Uhr |
| Freitag | 7.30 bis 15.30 Uhr |
| Karfreitag | 7.30 bis 12 Uhr |
| 24. Dezember | 7.30 bis 12 Uhr |
| 31. Dezember | 7.30 bis 12 Uhr |
| Gesetzliche Feiertage | geschlossen |
Diese Tabelle darf nicht als offene Schalterzeit verstanden werden. Persönlicher Parteienverkehr findet laut Stadt Wien ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Wer ohne Termin erscheint, kann sich daher nicht allein auf die allgemeinen Amtsstunden berufen.
Wie läuft ein Staatsbürgerschaftsanliegen bei der MA 35 ab?
Die MA 35 Staatsbürgerschaft ist für unterschiedliche Amtswege zuständig, die nicht miteinander verwechselt werden sollten. Wer die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen möchte, kann über die Stadt Wien zunächst eine Abfrage zu den Voraussetzungen durchführen. Ergibt sich daraus eine passende Ausgangslage, lässt sich auch ein Termin für eine Erstinformationsveranstaltung buchen.
Die Erstinformationsveranstaltungen für 2026 finden laut Stadt Wien in der Volkshochschule Meidling, Längenfeldgasse 13-15, statt. Dort erhalten Interessierte Informationen zum Verfahren und können persönliche Fragen klären. Die allgemeine Adresse des Fachbereichs Staatsbürgerschaft bleibt Dresdner Straße 93, 1200 Wien; als Servicenummer wird +43 1 4000-3535 genannt.
Ein Staatsbürgerschaftsnachweis ist davon getrennt zu behandeln. Zuständig ist unter anderem die Staatsbürgerschaftsevidenz in der Dresdner Straße 89, Block B1, 3. Stock. Dafür veröffentlicht die Stadt die Telefonnummer +43 1 4000-35449 sowie die E-Mail-Adresse [email protected]. Ein Termin ist erforderlich.
Für einen Staatsbürgerschaftsnachweis bei der Staatsbürgerschaftsevidenz verlangt die Stadt Wien ausdrücklich eine vorherige Terminvereinbarung. (Stadt Wien)
Auch der Staatsbürgerschaftstest folgt einem eigenen Ablauf. Personen mit Wohnsitz in Wien, die bereits einen Antrag auf Verleihung gestellt haben, erhalten von der MA 35 einen Termin für den Test. Wer den Termin nicht wahrnehmen kann, soll über das Kontaktformular oder telefonisch einen neuen vereinbaren. Die Stadt weist darauf hin, dass der Antrag abgelehnt wird, wenn eine Person zweimal nicht zum Termin erscheint; der Test selbst kann bis zu einem positiven Abschluss wiederholt werden.
Was sollte vor dem MA-35-Termin konkret geprüft werden?
Ein gebuchter Termin allein reicht nicht aus. Entscheidend ist, ob der richtige Amtsweg gewählt wurde und ob die für diesen Antrag erforderlichen Unterlagen vorliegen. Eine universelle Dokumentenliste für alle MA-35-Verfahren gibt es nicht, weil sich die Anforderungen je nach Aufenthaltstitel, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltszweck und persönlicher Situation unterscheiden.
Vor dem Termin sollten deshalb folgende Punkte feststehen:
- Ob es sich um einen Erstantrag, eine Verlängerung, eine Zweckänderung, eine EWR-Dokumentation oder ein staatsbürgerschaftsrechtliches Verfahren handelt.
- Welcher Aufenthaltstitel oder welche konkrete Leistung beantragt wird.
- Welches Referat laut Stadt Wien dafür zuständig ist.
- Welche Adresse in der Terminbestätigung steht.
- Welche Unterlagen für genau diesen Amtsweg verlangt werden.
- Ob Originale, Übersetzungen oder weitere Nachweise benötigt werden.
- Welcher Kontaktweg bei Rückfragen oder nachzureichenden Unterlagen vorgesehen ist.
Bei Kindern können zusätzliche Angaben bereits bei der Terminbuchung verlangt werden. Beim Support Team Einwanderung für bestimmte Anträge von Vertriebenen aus der Ukraine schreibt die Stadt beispielsweise ausdrücklich vor, bei Anträgen für Kinder den Namen des Kindes anzugeben.
Ein häufiger Fehler liegt darin, verschiedene Verfahrensarten miteinander gleichzusetzen. Ein Verlängerungstermin ist kein Erstantragstermin, eine EWR-Dokumentation kein klassischer Drittstaats-Aufenthaltstitel und ein Staatsbürgerschaftsnachweis kein Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft. Die Organisationsstruktur der MA 35 folgt genau diesen Unterschieden.
Fragen und Antworten zur MA 35 Wien

Wie bekomme ich einen Termin bei der MA 35?
Der Termin wird über die für den jeweiligen Fachbereich vorgesehene Online-Terminbuchung vereinbart. Vorher muss feststehen, ob es um einen Erstantrag, eine Verlängerung, eine EWR-Dokumentation, Business Immigration oder eine Staatsbürgerschaftsangelegenheit geht. Persönlicher Parteienverkehr ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht vorgesehen.
Wo befindet sich die MA 35 in Wien?
Die zentrale Kontaktadresse lautet Dresdner Straße 93, Block C, 1200 Wien. Je nach Verfahren können Termine jedoch unter anderem am Hietzinger Kai 1, in der Winarskystraße 12, am Richard-Wagner-Platz 19, in der Zelinkagasse 9, in der Arndtstraße 67 oder in der Karmelitergasse 9 stattfinden.
Welche Telefonnummer hat die MA 35?
Die zentrale Servicenummer lautet +43 1 4000-3535. Für spezielle Stellen gelten teilweise andere Nummern. Die Staatsbürgerschaftsevidenz nennt für Staatsbürgerschaftsnachweise beispielsweise +43 1 4000-35449.
Kann man ohne Termin zur MA 35 gehen?
Für persönlichen Parteienverkehr ist eine vorherige Terminvereinbarung vorgeschrieben. Die veröffentlichten Amtsstunden beziehen sich auf die Entgegennahme schriftlicher Anbringen und sind nicht mit frei zugänglichen persönlichen Schalterzeiten gleichzusetzen.
Was ist die MA 35 am Hietzinger Kai?
Am Hietzinger Kai 1 befinden sich die Referate 4.4 und 4.5 des Fachbereichs Einwanderung. Sie bearbeiten Verlängerungsanträge. Für diese beiden Referate erlaubt die Stadt den Vergleich freier Termine, damit der frühestmögliche verfügbare Termin gebucht werden kann.
Darf man Unterlagen an [email protected] schicken?
Nein, für Dokumente verweist die Stadt ausdrücklich nicht auf dieses allgemeine Postfach. Auf der offiziellen MA-35-Kontaktseite steht der Hinweis, keine Dokumente an [email protected] zu senden. Für Unterlagen muss der beim jeweiligen Verfahren vorgesehene Weg genutzt werden.
Verwendete Materialien: Stadt Wien – Einwanderung und Staatsbürgerschaft MA 35, Stadt Wien – Erstanträge auf Aufenthaltstitel, Stadt Wien – Verlängerungsanträge, Stadt Wien – EWR-Dokumentationen, Stadt Wien – Fachbereich Staatsbürgerschaft, Stadt Wien – Staatsbürgerschaftsevidenz.
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